Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Skopeweb · Webdesign & Webentwicklung · für Geschäftskunden (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Songül Töman, handelnd unter Skopeweb, Prenzlauer Allee 7, 10405 Berlin („Skopeweb“), und ihren Kunden („Kunde“) über Leistungen in Webdesign, Webentwicklung, Wartung und damit verbundener Beratung.
(2) Skopeweb erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Skopeweb ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Skopeweb sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail oder über die digitale Annahmefunktion. Skopeweb bestätigt den Auftrag anschließend in Textform.
(3) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen sind das Angebot und seine Anlagen, insbesondere ein gemeinsam abgestimmtes Briefing. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie in Textform bestätigt wurden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot.
(2) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht enthalten: Erstellung von Texten, Fotografie, Stockfotos und sonstige Lizenzen, kostenpflichtige Themes und Plugins, Hosting, Domain, SEO-Leistungen über die technische Grundoptimierung hinaus sowie die Pflege der Website nach der Abnahme.
(3) Skopeweb erbringt keine Rechtsberatung. Für den rechtlichen Inhalt von Impressum, Datenschutzerklärung und Einwilligungslösungen sowie für die rechtliche Zulässigkeit aller Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Skopeweb setzt vom Kunden gelieferte oder freigegebene Texte technisch um.
(4) Skopeweb darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen und bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.
(5) Für Leistungen Dritter, etwa Hosting-Anbieter, Plugin-Hersteller oder Lizenzgeber, gelten deren Bedingungen. Lizenzen schließt der Kunde im eigenen Namen ab oder Skopeweb berechnet sie nach Vereinbarung weiter.
(6) Geschuldet ist die Darstellung in den zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen gängiger Browser auf Desktop und Mobilgeräten.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für das Projekt nötigen Inhalte und Zugänge (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form bereit. Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
(2) Feedback und Freigaben erteilt der Kunde innerhalb der im Projektplan genannten Fristen, sonst innerhalb von 10 Werktagen.
(3) Der Kunde versichert, dass er über alle Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten verfügt und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt Skopeweb von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Verzögert sich das Projekt, weil Mitwirkungen ausbleiben, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann Skopeweb nach dem vereinbarten Stundensatz berechnen.
(5) Ruht das Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als 8 Wochen, darf Skopeweb die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
§ 5 Änderungswünsche
(1) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, erstellt Skopeweb dafür ein Nachtragsangebot. Die Änderung wird erst nach Annahme in Textform umgesetzt.
(2) Die Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Weitere Schleifen werden nach Aufwand berechnet.
(3) Änderungen können vereinbarte Termine verschieben. Skopeweb weist im Nachtragsangebot darauf hin.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, stellt Skopeweb 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung als Abschlagsrechnung und 50 % nach der Abnahme als Schlussrechnung. Mit der Umsetzung beginnt Skopeweb nach Eingang der ersten Zahlung.
(3) Abweichende Zahlungspläne, etwa weitere Abschläge bei größeren Projekten, können im Angebot vereinbart werden.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Verzug.
(5) Im Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 Euro nach § 288 BGB. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, darf Skopeweb weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.
(7) Nach Aufwand vergütete Leistungen rechnet Skopeweb zum im Angebot genannten Stundensatz im 15-Minuten-Takt ab. Reisekosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung zeigt Skopeweb die Abnahmebereitschaft an, in der Regel mit einem Link zur Vorschau-Umgebung. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform, etwa durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und nachgebessert.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn Skopeweb nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).
(4) Geht die Website auf Wunsch des Kunden live, gilt sie als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dem Livegang wesentliche Mängel in Textform rügt.
(5) In sich abgeschlossene Teilleistungen, etwa das freigegebene Design, können gesondert abgenommen werden.
§ 8 Nutzungsrechte und Referenz
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Gestaltungen ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Bis dahin darf er die Leistungen nur zur Prüfung nutzen.
(2) Wiederverwendbare Bestandteile, die Skopeweb unabhängig vom Projekt entwickelt hat oder projektübergreifend einsetzt (z. B. Theme-Grundgerüst, Blöcke, Code-Bibliotheken), bleiben Eigentum von Skopeweb. Der Kunde erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für das jeweilige Projekt.
(3) Für Open-Source-Bestandteile, insbesondere WordPress und unter der GPL stehende Themes und Plugins, gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen.
(4) Skopeweb darf das Projekt mit Name, Logo, Screenshots und Link als Referenz nennen und einen dezenten Hinweis auf die Urheberschaft im Footer setzen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen. Kennzahlen und Kundenstimmen veröffentlicht Skopeweb nur mit gesonderter Zustimmung.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den folgenden Maßgaben.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommenen Garantien; hier gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Kein Mangel liegt vor, wenn ein Fehler auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf Updates von WordPress, Plugins, PHP oder Browsern nach der Abnahme, auf Eingriffe in Code oder Server oder auf Inhalte des Kunden zurückgeht.
(4) Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, nach Möglichkeit mit Screenshot, Seite und verwendetem Browser.
§ 10 Haftung
(1) Skopeweb haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Skopeweb nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet Skopeweb nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre. Hat der Kunde Datensicherungen im Rahmen eines Wartungsvertrags beauftragt, gilt dieser.
(4) Für Ausfälle oder Änderungen von Diensten Dritter, die Skopeweb nicht zu vertreten hat, haftet Skopeweb nicht.
(5) Diese Beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Skopeweb.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Skopeweb verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter skopeweb.com/datenschutzerklaerung.
(2) Soweit Skopeweb im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa bei Hosting, Wartung oder Zugriff auf Formulardaten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB vor.
(3) Der Kunde übermittelt Zugangsdaten auf sicherem Weg. Nach Projektabschluss löscht Skopeweb übergebene Zugangsdaten, soweit sie nicht für einen Wartungsvertrag weiter benötigt werden. Der Kunde sollte danach Passwörter ändern und nicht mehr benötigte Zugänge entziehen.
(4) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen. § 8 Abs. 4 bleibt unberührt.
§ 12 Wartung, Laufzeit und Kündigung
(1) Kündigt der Kunde einen Projektvertrag vor Fertigstellung (§ 648 BGB), behält Skopeweb den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
(2) Für Wartungs- und Betreuungsleistungen (Care-Pakete) gelten ergänzend die im Angebot oder Wartungsvertrag beschriebenen Leistungen und Reaktionszeiten.
(3) Care-Pakete haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Danach laufen sie auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
(4) Die Vergütung für Care-Pakete ist monatlich im Voraus fällig. Vereinbarte, nicht genutzte Stundenkontingente verfallen am Monatsende.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Skopeweb insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.
(6) Preisanpassungen für Care-Pakete kündigt Skopeweb mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen.
(7) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Skopeweb.
(3) Für Erklärungen nach diesen AGB genügt die Textform, insbesondere E-Mail.
(4) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026
